Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen unseren Angeboten und Verträgen, sowie Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen und Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss stets freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen entstehen für uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

Preise verstehen sich ab Lieferwerk. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet, wenn nicht ausdrücklich andere Preise vereinbart sind. Es wird die im Zeitpunkt der Lieferung jeweils gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet. Zölle und sonstige auf die Ware zu entrichtende zusätzliche Abgaben gehen zu Lasten unseres Kunden.

3. Beschaffenheit und Muster

Unsere Dachprodukte sind homogene Massengüter, die in verschiedenen Werken überwiegend in einem natürlichen Brennprozess hergestellt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, liefern wir Waren nach einschlägigen DIN-Normen in werksüblicher Sortierung. Muster jeder Art und Größe, Proben, Abbildungen und Beschreibungen gelten daher nur als unverbindliche Ansichtsstücke und sind nicht maßgeblich. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen! Die Bezugnahme auf DIN-Normen und CE Kennzeichnung stellt lediglich eine Warenbeschreibung dar und keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie muss ausdrücklich als solche vereinbart oder gekennzeichnet sein.

4. Lieferung und Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Für ordnungsgemäße Ladung und die Ladungssicherung ist unser Kunde bzw. dessen Abholer entsprechend § 412 HGB verantwortlich. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Verladung auf den Kunden über, auch wenn eine Anlieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr bereits mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Wird eine Anlieferung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Entladestelle mit schwerem Lastzug befahrbar ist, eine geeignete Entlademöglichkeit besteht und das Lieferfahrzeug unverzüglich und sachgemäß entladen wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet unser Kunde für hierdurch entstehende Schäden.

Liefertermine und Lieferfristen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei einer Vertragsänderung ist die Lieferfrist nur verbindlich, wenn sie von uns erneut bestätigt wird.

Für die Entladung der Ware ab Bereitstellung des LKW max. jedoch 0,5 Std, je angefangene 8t Ladung ist Kostenfrei – danach erfolgt eine Berechnung von 30,00€ je angefangene 0,5 Std.

Unvorhersehbare höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen u . a. auch Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraum-Mängel, Produktionsstörungen einschließlich Fehlbrand, Arbeitskampf, Lieferfristenüberschreitungen von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen usw. gehören können, die den Verkäufer außerstande setzten seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, befreien ihn für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit der Lieferung voll von seiner Liefer- oder Leistungspflicht. In diesen Fällen ist er unbeschadet des § 8 dieser AGB zu schadensersatzfreiem Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Der Verkäufer wird den Käufer über das Eintreten eines solchen Falles unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige Gegenleistungen des Käufers unverzüglich erstatten.

5. Mängelhaftung

Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Erkennbare Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind schriftlich vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit. Uns ist Gelegenheit zur Überprüfung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben.

Die bei Herstellung, Transport oder Verarbeitung grobkeramischer Erzeugnisse auftretenden geringfügigen Schäden, Farbabweichungen oder Ausblühungen, die die übliche Verwendbarkeit nicht erheblich beeinträchtigen, oder handelsüblicher Bruch können nicht beanstandet werden. Aus fabrikations- und transporttechnischen Gründen ist einen Bruchanteil von bis zu 3% zulässig und bei der Bestellung zu berücksichtigen.

Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelrüge könnten wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Schlagen Einzellieferungen oder Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, kann unser Kunde –unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen- vom Vertrage zurücktreten oder nach Einbau eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

6. Schadensersatzansprüche

Ansprüche unserer Kunden auf Schadensersatz aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorheersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit diesen Regeln nicht verbunden.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % auf den Warenwert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei uns (Wertstellung auf dem Bankkonto) maßgeblich. Bei verspäteter Zahlung (bei Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum) berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Zahlungsverzug auch nach Anmahnung noch an, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden (z.B. andauernde Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen) sind wir auch berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und alle offenstehenden –auch gestundeten- Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und sofortige Bezahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat.

Gegenüber unseren Forderungen kann von unserem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.

8. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware). Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht zugleich den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere Rechte an der Vorbehaltsware beim Weiterverkauf auf Kredit zu sichern.

Die Forderungen unseres Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns die für eine Einziehung erforderlichen Unterlagen in Kopie auszuhändigen.

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt unser Kunde das Alleineigentum an der neuen Ware, so besteht Einigkeit, dass unser Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiter veräußert wird.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat unser Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In gleicher Weise ist er verpflichtet, den Gläubigern unser Vorbehaltsrecht unverzüglich anzuzeigen.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen gewährten Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen unseres Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. Im Falle der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen ohne weiteres auf unseren Kunden über.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Lippstadt. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Datenschutz

Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auf seine Person bezogene Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden. Dasselbe gilt für die Angebotsdaten.

11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen.

La Esceramica – Design aus Ton Inhaber: Thomas Schalkowski Am Holtacker 15, 59558 Lippstadt

(Stand Mai 2022)